Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98   

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VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98 (https://dejure.org/1998,6165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.1998 - 10 S 1165/98 (https://dejure.org/1998,6165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 10 S 1165/98 (https://dejure.org/1998,6165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Genehmigung zur Ausübung der Notfallrettung: Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes - drittschützende Wirkung des RettDG BW § 16 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungswesen: Versagung der Genehmigung zur Ausübung der Notfallrettung an private Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 214 (Ls.)
  • DÖV 1998, 1017
  • GewArch 1999, 417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Soweit er sich zur Begründung eines Drittschutzes auf eigene wirtschaftliche Interessen beruft, dürfte ein solcher Drittschutz schon daran scheitern, daß die von § 16 Abs. 2 RDG vorgegebene Verträglichkeitsgrenze (vgl. zu dieser das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, GewArch 1997, 251, und den Beschluß des Senats vom 21.02.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694 = NZV 1997, 287) nicht im Interesse eines der Leistungsträger (§ 2 RDG), sondern allein im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes besteht.

    Soweit der Beigeladene rügt, das Verwaltungsgericht habe die Verträglichkeitsgrenze unzutreffend bestimmt, verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 21.02.1997 in dem die Inhaberin der Antragstellerin betreffenden Verfahren - 10 S 3346/96 (a.a.O.); dort hat er ausgeführt, daß es nach den von ihm zugrunde gelegten Kriterien als offen angesehen werden müsse, ob ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Genehmigung für Notfallrettung und Krankentransport mit je einem Fahrzeug besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Soweit er sich zur Begründung eines Drittschutzes auf eigene wirtschaftliche Interessen beruft, dürfte ein solcher Drittschutz schon daran scheitern, daß die von § 16 Abs. 2 RDG vorgegebene Verträglichkeitsgrenze (vgl. zu dieser das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, GewArch 1997, 251, und den Beschluß des Senats vom 21.02.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694 = NZV 1997, 287) nicht im Interesse eines der Leistungsträger (§ 2 RDG), sondern allein im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes besteht.

    Denn es müßte einem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, diesem Vorbringen unter Berücksichtigung des gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums, der der Antragsgegnerin bei ihrer Prognose eingeräumt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, a.a.O.), im einzelnen nachzugehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1997 - 10 S 59/97

    Zum Beteiligungsrecht des Bereichsausschusses gemäß RettDG BW § 16 Abs 4 bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Es kann dem Beigeladenen nämlich nicht verwehrt sein, die Frage, ob § 16 Abs. 2 RDG drittschützend in diesem Sinne ist, behördlicherseits oder gerichtlich klären zu lassen (vgl. den Beschluß des Senats vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, DÖV 1997, 693).

    Im übrigen könnte zur Wahrnehmung eines subjektivierten öffentlichen Interesses im Rahmen des § 16 Abs. 2 RDG wohl nicht der einzelne Leistungsträger, sondern allenfalls der Bereichsausschuß (§ 5 RDG) in Betracht kommen, dessen Mitwirkung am Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 4 RDG aber auch nur auf ein formelles Beteiligungsrecht in Form des "Benehmens" beschränkt ist, wobei zudem zweifelhaft ist, ob dem Bereichsausschuß dadurch eine wehrfähige, durch Widerspruch und Klage durchsetzungsfähige Rechtsposition eingeräumt ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 10.02.1997 - 10 S 59/97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich in Fällen, in denen eine Subjektivierung eines öffentlichen Interesses in Form eines formellen Beteiligungsrechts vorliegt, lediglich eine begrenzte Rechtsposition des Inhalts anerkannt, die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts infolge eines Verstoßes gegen das Beteiligungsrecht geltend zu machen (etwa BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62, bezüglich anerkannter Naturschutzverbände).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Hier dürfte auch der Hinweis des Beigeladenen auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht weiterhelfen, denn diese Bestimmung gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt zu schützende Rechte voraus (vgl. BVerfGE 15, 275, 281).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Anrufung des Verwaltungsgerichts zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 VwGO wegen der Verweisung in § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO auf § 80 Abs. 6 VwGO prinzipiell voraussetzt, daß der Betroffene sich zunächst erfolglos an die Behörde gewandt hat (verneinend etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, VBlBW 1995, 190; bejahend etwa: Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80a RdNr. 78; vgl. auch den Beschluß des Senats vom 29.06.1994 - 10 S 2510/93 -, DVBl. 1994, 1018, in dem er ein Rechtsschutzbedürfnis für den unmittelbaren Zugang zum Gericht jedenfalls in den Fällen bejaht hat, in denen die Behörde ihre eigene Abwägung der beteiligten Interessen auf Antrag des Dritten nochmals zu überprüfen hätte).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1997 - 10 S 1670/97

    Fahrtenbuchauflage - Ermittlung des Fahrzeughalters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Soweit der Beigeladene die Frage für grundsätzlich hält, "ob § 16 Abs. 2 RDG bei der Zulassung eines Bewerbers zum Notfallrettungsdienst für einen im Zulassungsbereich zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes zugelassenen Leistungsträger (§ 2 Abs. 1 RDG) drittschützende Wirkung hat, wenn der nach § 2 Abs. 1 RDG zugelassene Leistungsträger rechtliche Schritte gegen die dem Bewerber erteilte Genehmigung einleiten will", steht einer Zulassung entgegen, daß der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls im Regelfall nur spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen umfaßt (vgl. den Beschluß des Senats vom 02.09.1997 - 10 S 1670/97 -, NZV 1998, 47 = VBlBW 1998, 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 8 S 2380/94

    Unanwendbarkeit des VwGO § 80 Abs 6 im baurechtlichen Nachbarstreit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Anrufung des Verwaltungsgerichts zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 VwGO wegen der Verweisung in § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO auf § 80 Abs. 6 VwGO prinzipiell voraussetzt, daß der Betroffene sich zunächst erfolglos an die Behörde gewandt hat (verneinend etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, VBlBW 1995, 190; bejahend etwa: Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80a RdNr. 78; vgl. auch den Beschluß des Senats vom 29.06.1994 - 10 S 2510/93 -, DVBl. 1994, 1018, in dem er ein Rechtsschutzbedürfnis für den unmittelbaren Zugang zum Gericht jedenfalls in den Fällen bejaht hat, in denen die Behörde ihre eigene Abwägung der beteiligten Interessen auf Antrag des Dritten nochmals zu überprüfen hätte).
  • BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.1998 - 10 S 1165/98
    Dies würde aber voraussetzen, daß § 16 Abs. 2 RDG eine Subjektivierung dieses öffentlichen Interesses zu entnehmen wäre, wie sie etwa das Bundesverwaltungsgericht - anders als bei den vom Beigeladenen angeführten Taxenunternehmern - zugunsten eines zum Omnibuslinienverkehr bereits zugelassenen Unternehmers aufgrund des ihm eingeräumten Anhörrechts angenommen hat (BVerwG, Urteil vom 20.11.1959 - 7 C 12.59 -, BVerwGE 9, 340).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99   

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https://dejure.org/1999,7750
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99 (https://dejure.org/1999,7750)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.04.1999 - 2 M 42/99 (https://dejure.org/1999,7750)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. April 1999 - 2 M 42/99 (https://dejure.org/1999,7750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    SchfG § 7 Abs. 1, § 8; VwGO § 123 Abs. 1
    Bezirksschornsteinfegermeister, Probezeit, einstweilige Anordnung, Bindungswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schornsteinfeger; Probezeit; Bestellung; Einstweilige Anordnung; Bindungswirkung; Vorläufiger Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • GewArch 1999, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.05.1960 - I C 39.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99
    Die in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht gefundene Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 1 SchfG wird auch den feuerpolizeilichen Interessen gerecht, die für die Festlegung des Probejahres vor der endgültigen Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister maßgeblich waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.1960 - I C 39.57 -, GewArch 1961, 186).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99
    Dies gilt auch für die in der probeweisen Bestellung enthaltene Zuweisung eines bestimmten Kehrbezirks (vgl. Urteil des BVerwG vom 08.04.1997 - 1 C 7.93 -, Buchholz 451.29 Nr. 41 mwN.).
  • OVG Hamburg, 13.07.1993 - Bs IV 110/93

    Rechtskraftwirkung; Einstweilige Anordnung; Laufende Sozialhilfeleistung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99
    Dabei geht der Senat zugunsten des Antragstellers davon aus, daß gerichtliche Entscheidungen in Verfahren nach § 123 VwGO der materiellen Rechtskraft fähig sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 13.07.1993 - Bs IV 110/93 -, NVwZ-RR 1994, 366; VGH Kassel, Beschluß vom 30.03.1982 - NC 9 S 2577/81 -, NVwZ 1983, 354; VGH Mannheim, Beschluß vom 06.04.1981 - NC 9 S 183/81 -, ES VGH 31, 146; Finkelnburg/Jank aaO. Rdn. 108 mwN.).
  • VG Magdeburg, 29.06.2000 - 4 A 206/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99
    Mit Bescheid vom selben Tag lehnte er die (endgültige) Bestellung des Antragstellers zum Bezirksschornsteinfegermeister ab; über die dagegen erhobene Verpflichtungsklage (4 A 206/99 VG Greifswald) ist bislang nicht entschieden worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - NC 9 S 2577/81

    Bindungswirkung einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99
    Dabei geht der Senat zugunsten des Antragstellers davon aus, daß gerichtliche Entscheidungen in Verfahren nach § 123 VwGO der materiellen Rechtskraft fähig sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 13.07.1993 - Bs IV 110/93 -, NVwZ-RR 1994, 366; VGH Kassel, Beschluß vom 30.03.1982 - NC 9 S 2577/81 -, NVwZ 1983, 354; VGH Mannheim, Beschluß vom 06.04.1981 - NC 9 S 183/81 -, ES VGH 31, 146; Finkelnburg/Jank aaO. Rdn. 108 mwN.).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06

    Aufhebung; Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Erledigung

    Die vom Antragsteller jedenfalls erstinstanzlich begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Aufhebungsbescheid vom 27. Juli 2006 kann also angesichts des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs einer schützenswerten Rechtsposition nicht mehr dienlich sein und ist deshalb unzulässig (Senatsbeschl. v. 22.2.2002 - 8 MA 20/02 - OVG Greifswald, Beschl. v. 23.4.1999 - 2 M 42/99 -, GewArch 1999, 417 ff.; unklar: Musielak/Schira/Manke, SchfG, Kommentar, 6. Aufl., § 7, Rn. 8 a; ohne Begründung im Ergebnis wohl anderer Ansicht: VGH München, Beschl. v. 27.5.2004 - 22 Cs 04.917 -), so dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückzuweisen ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2009 - 2 M 212/09

    Aussetzung der Abschiebung; Reisefähigkeit bzw. -unfähigkeit; widersprechende

    Danach wird sie hinfällig und entfaltet keine Rechtswirkungen mehr (vgl. Senatsbeschl. v. 23.04.1999 - 2 M 42/99 -, GewArch 1999, 417).
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